Einem Unternehmen in der Krise stehen mehrere Möglichkeiten zur Sanierung zur Verfügung, sofern rechtzeitig professionelle Unterstützung hinzugezogen wird. In einem frühen Krisenstadium – es liegt „nur“ eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor – kommt ein präventives Restrukturierungsverfahren nach dem Gesetz über die Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG) in Betracht, bei dem die Geschäftsleitung im Amt bleibt und mittels eines Restrukturierungsplans eine Insolvenz vermieden wird. Liegt bereits Insolvenzreife vor, bietet sich eine Sanierung in einem Schutzschirmverfahren bzw. Eigenverwaltungsverfahren an - auch hier bleibt die bisherige Geschäftsleitung im „driver seat“.