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AG Dresden - Gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans

Gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans; Voraussetzungen für die Schlechterstellung eines Planbetroffenen, §§ 29, 31,33, 63 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG

Das AG Dresden hat mit Beschluss vom 07.06.2021 - AZ 574 RES 2/21 - einen vom Schuldner vorgelegten Restrukturierungsplan bestätigt und dabei ausgeführt, dass für die Beurteilung der Schlechterstellung eines Planbetroffenen das nächstbeste Alternativszenario maßgeblich ist, mithin - so das Gericht - die Situation, in der sich der Gläubiger im Fall eines Scheiterns des Plans wiederfinden würde. Eine Liquidation als bestes Alternativszenario darf dabei lediglich dann unterstellt werden, wenn ein Verkauf des Unternehmens oder eine anderweitige Fortführung aussichtslos ist. Des Weiteren geht das AG Dresden in seiner Entscheidung davon aus, dass eine Weiterführung des Unternehmens nicht zwangsläufig bedeutet, dass dem Schuldner damit ein wirtschaftlicher Wert zugewendet wird. Dies wäre nur dann der Fall, wenn auch ein fremder Dritter bereit gewesen wäre, das Unternehmen an Stelle des Schuldners fortzuführen. Sofern kein Dritter bereit ist, das Unternehmen zu den im Plan vorgesehenen Bedingungen fortzuführen, kann im Zweifel nicht angenommen werden, dass dem Schuldner durch den Plan ein wirtschaftlicher Wert verbleibt.