Informationen zum Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Bundesregierung verlängert Überrückungshilfen bis Ende September

Da die Corona-bedingten Beschränkungen in einigen Branchen weiter andauern, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Zum einen werden die bewährten Förderbedingungen in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt. weiterlesen...